Werkverkehr bezeichnet den Transport von Waren einer Firma für eigene Zwecke. Dabei gilt:
- Die Ware muss dem Unternehmen entweder gehören oder von ihm ver- oder gekauft worden sein, ver- oder gemietet, hergestellt, bearbeitet oder repariert.
- Der Transport der Güter muss eigenen Zwecken dienen.
- Die Fahrer müssen zum eigenen Personal gehören. Ausnahme: Krankheitsfall.
- Der Transport der Güter ist nur eine Hilfstätigkeit für das Unternehmen, nicht dessen Zweck.
Es ist aus rechtlichen Gründen wichtig, den Begriff Werkverkehr klar vom Güterverkehr abzugrenzen.
Siehe auch