Gewerblicher Güterverkehr oder Güterkraftverkehr ist der Transport von Gütern und Waren. Dabei gilt:
- Die verwendeten Kraftfahrzeuge müssen inklusive Anhänger ein minimales zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben.
- Der Gütertransport erfolgt gegen ein Entgelt.
- Für den Güterverkehr braucht man eine Lizenz vom BAG, dem Bundesamt für Güterverkehr.
- Für Internationalen Güterverkehr ist einer Genehmigung der EU notwendig.
Siehe auch